Mit evasys und evaexam können Onlineumfragen und Onlineprüfungen digital barrierefrei gestaltet werden. Doch was bedeutet digitale Barrierefreiheit eigentlich, welche Rolle spielen die WCAG und wie unterstützen evasys und evaexam bei der barrierefreien Umsetzung? Dieser Artikel gibt einen Überblick.
Was bedeutet Barrierefreiheit?
Barrierefreies Internet bedeutet, dass Websites, Webanwendungen und digitale Inhalte von möglichst allen Menschen selbstständig genutzt werden können – unabhängig von körperlichen, sensorischen, kognitiven oder technischen Voraussetzungen. Dazu gehören beispielsweise Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten ebenso wie Personen, die assistive Technologien wie Screenreader oder ausschließlich die Tastatur zur Bedienung nutzen.
Barrierefreiheit bedeutet jedoch nicht nur die Unterstützung dieser Technologien. Auch eine klare Seitenstruktur, ausreichende Farbkontraste, verständliche Formulare, eine logische Navigation und eine intuitive Bedienung tragen dazu bei, digitale Angebote für alle Nutzer*innen zugänglich zu machen. Damit digitale Barrierefreiheit einheitlich bewertet werden kann, existieren international anerkannte Richtlinien: die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
Was sind die WCAG?
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind international anerkannte Richtlinien für digitale Barrierefreiheit. Sie werden von der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) entwickelt und zeigen auf, wie Websites und Webanwendungen so gestaltet werden können, dass sie für möglichst viele Menschen zugänglich sind.
Die Richtlinien orientieren sich an vier grundlegenden Prinzipien: Digitale Inhalte sollen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Daraus leiten sich konkrete Anforderungen ab, beispielsweise an Kontraste, Tastaturbedienbarkeit, Alternativtexte für Bilder oder die Kompatibilität mit assistiven Technologien wie Screenreadern.
Die WCAG 2.2 sind die aktuellste veröffentlichte Empfehlung des W3C innerhalb der WCAG-2-Reihe. Sie entwickeln die Anforderungen aus den Versionen 2.0 und 2.1 weiter und ergänzen sie um zusätzliche Erfolgskriterien, unter anderem für die Bedienbarkeit mit unterschiedlichen Eingabemethoden sowie für Menschen mit kognitiven oder motorischen Einschränkungen. Das W3C empfiehlt, neue und überarbeitete Webangebote an der jeweils aktuellsten WCAG-Version auszurichten. Frühere Versionen bleiben weiterhin gültige W3C-Empfehlungen.
Mehr über die verschiedenen Versionen, Grundprinzipien und Konformitätsstufen erfahren Sie in unserem Glossarbeitrag zu WCAG.
Wie unterstützt evasys barrierefreie Onlineumfragen?
Mit evasys können Onlineumfragen so gestaltet werden, dass sie die Anforderungen an Barrierefreiheit gemäß WCAG 2.2 Level AA erfüllen.
Beim Öffnen einer Onlineumfrage prüft evasys automatisch, ob sowohl der Fragebogen als auch das verwendete Template die grundlegenden Voraussetzungen für eine barrierefreie Durchführung erfüllen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird innerhalb der Umfrage ein Konformitätslogo angezeigt. Zusätzlich steht eine zugehörige Konformitätserklärung zur Verfügung.
Die Bewertung bezieht sich dabei immer auf die konkrete Konfiguration der jeweiligen Onlineumfrage. Werden beispielsweise Inhalte oder Funktionen verwendet, die außerhalb des geprüften Umfangs liegen, wird das Konformitätslogo nicht angezeigt. So erhalten Ersteller*innen bereits während der Erstellung eine direkte Orientierung, ob ihre Umfrage die geprüften Anforderungen erfüllt. Diese Funktionsweise wird auch im aktuellen Accessibility Conformance Report beschrieben.
Wie unterstützt evaexam barrierefreie Onlineprüfungen?
Auch mit evaexam können Onlineprüfungen so gestaltet werden, dass sie die Anforderungen an WCAG 2.2 Level AA erfüllen.
Beim Start einer Onlineprüfung überprüft evaexam automatisch, ob Prüfungsbogen und Template die grundlegenden Voraussetzungen für eine barrierefreie Durchführung erfüllen. Sind diese erfüllt, erscheint ebenfalls ein Konformitätslogo sowie eine zugehörige Konformitätserklärung.
Die Bewertung erfolgt immer für die konkrete Konfiguration der jeweiligen Onlineprüfung. Werden beispielsweise zusätzliche Audio- oder Videoinhalte oder andere nicht geprüfte Funktionen verwendet, liegt die Prüfung außerhalb des bewerteten Umfangs und das Konformitätslogo wird nicht angezeigt. Dadurch unterstützt evaexam Prüfungsverantwortliche bereits während der Erstellung dabei, barrierefreie Onlineprüfungen umzusetzen.